Rechtsprechung
   BPatG, 16.11.1967 - 5 W (pat) 44/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,11376
BPatG, 16.11.1967 - 5 W (pat) 44/66 (https://dejure.org/1967,11376)
BPatG, Entscheidung vom 16.11.1967 - 5 W (pat) 44/66 (https://dejure.org/1967,11376)
BPatG, Entscheidung vom 16. November 1967 - 5 W (pat) 44/66 (https://dejure.org/1967,11376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,11376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.07.1967 - Ia ZB 22/66

    Festsetzung erhöhter Gebühren eines Patentanwalts - Löschung eines

    Durch Beschluß vom 3. November 1965 - 5 W (pat) 44/66 - hat der 5. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde den Beschluß der Gebrauchsmusterabteilung vom 25. März 1966 dahin geändert, daß die der Antragsgegnerin von den Antragstellerinnen als Gesamtschuldnern zu erstattenden Kosten des ersten und zweiten Rechtszugs des Löschungsverfahrens auf 3.561,91 DM festgesetzt werden; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind den Antragstellerinnen zu 1/3, der Antragsgegnerin zu 2/3 auferlegt worden.

    Der 5. Senat wird sich allerdings, wie bereits oben bei II 2 b) ff) angedeutet, noch darüber schlüssig werden müssen, in welcher Besetzung er zu entscheiden hat, wenn er nunmehr so entscheidet, als ob er über eine Erinnerung nach § 104 ZPO zu entscheiden hätte., Davon wird es auch abhängen, ob er über die - zufolge der Aufhebung der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses wieder ungeregelten - Kosten des Kostenbeschwerdeverfahrens 5 W (pat) 44/66 und über die Kosten des nunmehrigen Erinnerungsverfahrens in ein und derselben Besetzung, also auch in ein und demselben Beschluß, entscheiden kann oder in unterschiedlicher Besetzung und daher auch in gesonderten Beschlüssen entscheiden muß.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht